Barumer Turmspringen 2023
§ 1 Voraussetzungen
(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.
(2) Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung vorzunehmen.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
Das Anmeldeformular ist über die ONLINE-Anmeldung unter www.barumer-turmspringen.de herunterzuladen. Das Anmeldeformular kann unter anmeldung@barumer-turmspringen.de an den Veranstalter übersandt werden. Eine Anmeldung am Veranstaltungstag am Veranstaltungsort ist auch möglich.
§ 3 ZAHLUNG
(1) Teilnehmer zahlen KEIN Startgeld für diese Veranstaltung.
§ 4 AKKREDITIERUNG
Am Tag des Turniers meldet sich das ganze Team bzw. der Springer am vorgesehenen Meldestand an. Bei Minderjährigen muss die bevollmächtigte Person die offizielle Anmeldebestätigung des Teilnehmers bei der Akkreditierung vorlegen.
§ 5 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung von Kosten z.B. Anreise und Hotelkosten und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden.
§ 6 HAFTUNG
(1)Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!
(2) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände die während der Veranstaltung abhandenkommen, wenn keine grobe Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein.
(4) Mit Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
§ 7 DATENERHEBUNG UND DATENVERWERTUNG
(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Außerdem werden diese vom Veranstalter für Befragungen und zum Hinweis auf zukünftige Veranstaltungen verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für die Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. Diese Freigabe erstreckt sich auch auf Kooperations- und Werbepartner des Veranstalters.
(3) Ferner erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung bzw. Übergabe von Fotos des Teilnehmers vom Veranstaltungsgelände und beim Turmsprung, die von einer vom Veranstalter produziert werden, einverstanden.
Eine Verpflichtung zum Kauf bzw. zur Abholung eines solchen Fotos besteht für den Teilnehmer nicht.
§ 8 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten in der Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden sich in einem derartigen Fall über eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht, einigen.